§ 6 T-COVID-19 M (COVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 6 T-COVID-19 M (weggefallen)
T-COVID-19 M - COVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
§ 6 T-COVID-19 M (weggefallen) seit 14.09.2021 weggefallen.
In Kraft seit 14.09.2021 bis 31.12.9999
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