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§ 2 StSHG-RSVO (Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 2 StSHG-RSVO (weggefallen)
StSHG-RSVO - Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
§ 2 StSHG-RSVO
seit 01.07.2021 weggefallen.
In Kraft seit 02.07.2021 bis 31.12.9999
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§ 1 StSHG-RSVO (weggefallen)
§ 2 StSHG-RSVO (weggefallen)
§ 3 StSHG-RSVO (weggefallen)
§ 4 StSHG-RSVO (weggefallen)
Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (StSHG-RSVO) Fundstelle (weggefallen)
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