§ 1 StKBFG (weggefallen)

StKBFG - StKBFG-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 1 StKBFG seit 10.09.2023 weggefallen.
In Kraft seit 11.09.2023 bis 31.12.9999
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