§ 4 StGsrG Vereinigung von Gemeinden verschiedener politischer Bezirke

StGsrG - Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

(1) Die im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegene Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz wird mit der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Krumegg und der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Petersdorf II zur Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz vereinigt.

(2) Die im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinden Gams bei Hieflau, Landl und Palfau werden mit der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde Hieflau zur Gemeinde Landl vereinigt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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