§ 1 Sbg. WLGBG

Sbg. WLGBG - Wahlausschreibung des Salzburger Landtages, der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister der Gemeinden

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 1

 

(1) Die Wahl des Salzburger Landtages sowie die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister der Gemeinden des Landes Salzburg und die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg werden für Sonntag 1. März 2009 (Wahltag) ausgeschrieben. Die Wahlen sind gleichzeitig durchzuführen.

 

(2) Als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag hat der 18. Dezember 2008 zu gelten.

In Kraft seit 29.11.2008 bis 31.12.9999
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