§ 1 Sbg. VLBSMHR

Sbg. VLBSMHR - Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Bildung des Schischulgebietes Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 1

 

Für das Gebiet der Gemeinden Hollersbach und Mittersill, jeweils politischer Bezirk Zell am See, wird das Schischulgebiet "Mittersill-Hollersbach-Resterhöhe" gebildet.

In Kraft seit 24.09.2005 bis 31.12.9999
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