Die Prüfungen zum Nachweis der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes Salzburg sind nach den Bestimmungen der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung, BGBl II Nr 138/2006, durchzuführen.
In Kraft seit 29.08.2006 bis 31.12.9999
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