§ 1 Sbg. LVGG

Sbg. LVGG - Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz; Teilaufhebung des § 22 Abs 4 durch den VfGH

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 2016, G 140/2016-10, G 247/2016-7, die Wortfolge „Beschwerden gegen die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Bescheide der Präsidentin oder des Präsidenten sowie über“ in § 22 Abs. 4 letzter Satz des Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, LGBl Nr 16/2013, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 18/2016, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

In Kraft seit 20.10.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. LVGG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. LVGG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. LVGG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. LVGG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. LVGG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. LVGG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz; Teilaufhebung des § 22 Abs 4 durch den VfGH (Sbg. LVGG) Fundstelle