§ 1 Sbg. KABLPV

Sbg. KABLPV - Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landesbeamten-Pensionsgesetzes durch den VfGH

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, G 27/07-17, zugestellt am 5. November 2007, im § 68 Abs 1 des Salzburger Landesbeamten-Pensionsgesetzes, LGBl Nr 17/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2003 die Worte "in der Höhe von 50 %" als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

In Kraft seit 24.11.2007 bis 31.12.9999
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