§ 1 Sbg. KABLD 1995

Sbg. KABLD 1995 - Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 2007, G 177/06 - 7, V 69/06 - 7, G 178/06 - 7, V 70/06 - 7, G 179/06 - 7, V 71/06 - 7, G 180/06 - 7, V 72/06 - 7, zugestellt am 13. August 2007, im § 1 Abs 5 erster Satz des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995, LGBl Nr 138, die Worte "die Bezirksverwaltungsbehörden oder" als verfassungswidrig aufgehoben.

In Kraft seit 01.09.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. KABLD 1995


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. KABLD 1995 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. KABLD 1995


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. KABLD 1995


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. KABLD 1995 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. KABLD 1995 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 (Sbg. KABLD 1995) Fundstelle