§ 1 Sbg. FVKBLB 1987

Sbg. FVKBLB 1987 - Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Bestimmung des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 2014, G 105/2013-9, V 65/2013-9, zugestellt am 26. März 2014, festgestellt, dass § 55 Abs 1 Z 2 Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, LGBl Nr 1, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 39/2013 verfassungswidrig war.

In Kraft seit 19.04.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. FVKBLB 1987


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. FVKBLB 1987 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. FVKBLB 1987


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. FVKBLB 1987


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. FVKBLB 1987 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. FVKBLB 1987 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Bestimmung des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 (Sbg. FVKBLB 1987) Fundstelle