§ 1 Sbg. FVKBG 1997

Sbg. FVKBG 1997 - Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Bestimmung des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1997

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.11.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2007, G 237/06-11, zugestellt am 27. November 2007, festgestellt, dass die Wortfolgen "der Antrag auf Erteilung der Zustimmung oder" und "gestellt bzw" im § 21 Abs 2 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1997 - GVG 1997, LGBl Nr 11, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 11/1999 und der Kundmachung LGBl Nr 44/1999 verfassungswidrig waren.

In Kraft seit 14.12.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Sbg. FVKBG 1997


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Sbg. FVKBG 1997 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Sbg. FVKBG 1997


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Sbg. FVKBG 1997


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Sbg. FVKBG 1997 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. FVKBG 1997 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Bestimmung des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1997 (Sbg. FVKBG 1997) Fundstelle