§ 6 Sbg. FischV (weggefallen)

Sbg. FischV - Salzburger Fischereiverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
§ 6 Sbg. FischV seit 24.11.2020 weggefallen.
In Kraft seit 25.11.2020 bis 31.12.9999
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