§ 2 Sbg. EGA (weggefallen)

Sbg. EGA - Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992 – 2017

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
§ 2 Sbg. EGA seit 31.12.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 2 Sbg. EGA


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Sbg. EGA selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 Sbg. EGA


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 Sbg. EGA


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 Sbg. EGA eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. EGA Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 Sbg. EGA
Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992 – 2017 (Sbg. EGA) Fundstelle