Art. 1 S-GVG 2001

S-GVG 2001 - Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum, unter Wasser

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Nach Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (BGBl. Nr. 199/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 232/1979) hinterlegt:

 

          Staaten                     Datum der Hinterlegung

                                       der Beitrittsurkunde

 

Demokratische Volksrepublik

  Jemen                                1. Juni 1979

Unabhängiger Staat

  Papua-Neuguinea                     13. November 1980

Volksrepublik Bangladesch             13. März 1985

In Kraft seit 11.05.1985 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 1 S-GVG 2001


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 S-GVG 2001 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 1 S-GVG 2001


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 1 S-GVG 2001


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 1 S-GVG 2001 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis S-GVG 2001 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum, unter Wasser (S-GVG 2001) Fundstelle