Anl. 2 PEV

PEV - Post-Erhebungs-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Erhebungsbereich: Umsätze

 

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

 

Umsätze aus Briefsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)

 

Umsätze aus Paketsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg)

 

Umsätze aus Zeitungen & Zeitschriften

Euro

Quartal

 

 

Umsätze aus Einschreibsendungen

Euro

Quartal

 

 

Umsätze aus Wertsendungen

Euro

Quartal

 

 

Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RsB, RsA)

Euro

Quartal

 

 

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

 

Umsätze aus Briefsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

 

Umsätze aus Paketsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

 

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen /Postkasten, Verteilzentrum

 

Umsätze aus Briefsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

 

Umsätze aus Paketsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

 

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

 

Umsätze aus unadressierten Sendungen

Euro

Quartal

 

 

In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 PEV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 PEV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 PEV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 PEV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 PEV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis PEV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 PEV
Anl. 3 PEV