Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung LGBl. Nr. 2/1996 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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