Verordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen (Oö. VHLWSD) Fundstelle

Oö. VHLWSD - Verordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

StF: LGBl. Nr. 117/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 57/1950, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 86/2002 wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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