Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.01.2025
Die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH (FN 198552 p), Schirmerstraße 12, 4060 Leonding, wird mit der Registrierung von Bauprodukten gemäß § 61 Oö. Bautechnikgesetz 2013 betraut.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 Oö. VABBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Oö. VABBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 Oö. VABBG