§ 2 Oö. VAAO 1994 SG

Oö. VAAO 1994 SG - Verordnung betreffend Ausnahmen von der Anwendung des Oö. Objektivierungsgesetzes 1994 in Statutargemeinden

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 01.11.2006 bis 31.12.9999
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