Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 Oö. RDV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Oö. RDV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 Oö. RDV