§ 1 Oö. PKBV

Oö. PKBV - Oö. Pensionskassenbeitrittsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 1

Anwendbarkeitserklärung

 

Der Kollektivvertrag des Bundes über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete ist für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer des Landes Oberösterreich, die dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 296/1985, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetz, BGBl. Nr. 244/1969, unterliegen, gemäß § 22a Abs. 4a Z. 3 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, und § 78a Abs. 6 Z. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, mit seinem gesamten Inhalt für das Land Oberösterreich und die vorhin genannten Landeslehrer in seiner jeweils geltenden Fassung anwendbar.

In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Oö. PKBV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Oö. PKBV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Oö. PKBV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Oö. PKBV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Oö. PKBV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. PKBV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Oö. PKBV