§ 3 Oö. LUG 2008

Oö. LUG 2008 - Oö. Landesumlagegesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 3

 

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft; das Oö. Landesumlagegesetz 2005, LGBl. Nr. 9, ist für die Landesumlage für das Jahr 2008 nicht mehr anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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