Stand der Gesetzesgebung: 26.09.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Oktober 1977 über die
Einhebung der Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)umlage, über die
Errichtung, Verschmelzung, Trennung, Auflösung und Verwaltung des
Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)fonds, über die Revision seiner
Gebarung und die Rechte und Pflichten seiner Revisionsorgane sowie
über die Wahl der Rechnungsprüfer und ihre Geschäftsführung
(Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977)
StF: LGBl.Nr. 61/1977