Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Oktober 1977 über die Einhebung der Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)umlage, über die Errichtung, Verschmelzung, Trennung, Auflösung und Verwaltung des Betriebsrats(Zentralbetriebsrats)fonds, über die Revision seiner Gebarung und die Rechte und Pflichten seiner Revisionsorgane sowie über die Wahl der Rechnungsprüfer und ihre Geschäftsführung (Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977)