§ 113l Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. LAO 1989 - Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
§ 113l Oö. LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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