§ 4 Oö. JBV - LF (Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 4 Oö. JBV - LF (weggefallen)
Oö. JBV - LF - Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
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