§ 5 Oö. BTypVO 2016 § 5

Oö. BTypVO 2016 - Oö. Betriebstypenverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

In Industriegebieten dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „I“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. In Industriegebieten dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Betriebsbaugebiete „B", nicht jedoch die der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M", zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.

In Kraft seit 29.04.2016 bis 31.12.9999
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