Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Rauch- und Abgasfänge sind entsprechend dem Stand der Technik zu planen, zu errichten und zu erhalten, wobei insbesondere ein wirksamer Brandschutz und ein möglichst geringer Energieverbrauch erzielt werden sollen sowie die Interessen der Luftreinhaltung zu beachten sind.
In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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