V 2. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen" (Oö. 2 ENK) Fundstelle

Oö. 2 ENK - V 2. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen"

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Nationalparkerklärung betreffend den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" geändert wird (2. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen")

StF: LGBl. Nr. 82/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und des § 14 Abs. 2 des Oö. Nationalparkgesetzes (Oö. NPG), LGBl. Nr. 20/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 129/2001, und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001 wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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