Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Art. 79 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 79 NVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 79 NVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 79 NVG