Art. 1 NÖ WGN

NÖ WGN - Wappen Gemeindefarben Wiener Neudorf

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-348-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Wiener Neudorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem von Blau und Silber gespaltenen Schild ein schrägrechts gestelltes Beil in verwechselten Farben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wiener Neudorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.

In Kraft seit 08.09.1994 bis 31.12.9999
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