Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Februar 2015, G 168-169/2014-7, G 173/2014-8, die Wortfolge „im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994“ in § 13 Abs. 7 lit. a NÖ Tourismusgesetz 2010, in der Stammfassung LGBl. für Niederösterreich 7400-0, als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Das Erkenntnis wurde dem Landeshauptmann von Niederösterreich am 19. März 2015 zugestellt.
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