Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt (NÖ SSN) Fundstelle

NÖ SSN - Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung über eine Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt
StF: LGBl. 1030/1-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 17. Dezember 2013 aufgrund des § 8 Abs. 5 lit.d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl.Nr. 368/1925 in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, und des § 2 des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

In Kraft seit 01.02.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt (NÖ SSN) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt (NÖ SSN) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt (NÖ SSN) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt (NÖ SSN) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Änderung des Sprengels der Stadt Wiener Neustadt (NÖ SSN) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ SSN Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 1 NÖ SSN