Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die bisher erlassenen Verordnungen über die Übernahme, Umlegung und Auflassung von Landesstraßen ausser Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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