Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 24. November 2015 aufgrund des Artikel 18 B-VG verordnet:
In Kraft seit 01.12.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu NÖ IBR/IPV-Verordnung (NÖ IV) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ IBR/IPV-Verordnung (NÖ IV) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu NÖ IBR/IPV-Verordnung (NÖ IV) Fundstelle