Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Vertragsparteien erklären sich bereit, diese Vereinbarung nach Maßgabe künftiger Entwicklungen auf einen allfälligen Anpassungsbedarf hin zu überprüfen und gegebenenfalls Verhandlungen über notwendige Anpassungen aufzunehmen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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