Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.
(2) Gleichzeitig treten die NÖ Bedienstetenschutzverordnung 1992, LGBl. 2015/1–0 und die Verordnung über biologische Arbeitsstoffe, LGBl. 2015/2–0 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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