Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bestimmung von Badegewässern und Badestellen in Niederösterreich, LGBl. 9460/1, außer Kraft.
In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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