Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere, LGBl. 5500/2–2, außer Kraft.
In Kraft seit 13.08.2005 bis 31.12.9999
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