Art. 1 NÖ AMVL

NÖ AMVL - Aufteilung der Mandate Vollversammlung NÖ Landarbeiterkammer

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Mandate der Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer werden für die Wahl am 2. März 1997 wie folgt aufgeteilt:

Wahlkörper Arbeiter 28 Mandate

Wahlkörper Angestellte 12 Mandate

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 1 NÖ AMVL


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 NÖ AMVL selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 1 NÖ AMVL


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 1 NÖ AMVL


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 1 NÖ AMVL eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ AMVL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Aufteilung der Mandate Vollversammlung NÖ Landarbeiterkammer (NÖ AMVL) Fundstelle