Art. 2 NÖ ALPNMAK (Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Art. 2 NÖ ALPNMAK (weggefallen)
NÖ ALPNMAK - Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Art. 2 NÖ ALPNMAK (weggefallen) seit 29.05.2015 weggefallen.
In Kraft seit 29.05.2015 bis 31.12.9999
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