NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung (NÖ ADV) Fundstelle

NÖ ADV - NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung
StF: LGBl. 2200/60-0

Änderung

LGBl. 2200/60-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 2. Juli 2002 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200–51 und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300–28, verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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