Art. 1 NÖ 3 RBV

NÖ 3 RBV - 3. NÖ Rechtsbereinigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Im Hinblick auf § 11 des NÖ Verlautbarungsgesetzes, LGBl. 0700–1, und auf die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 5. Dezember 1978 (2. NÖ Rechtsbereinigungs-Verordnung), LGBl. 0005/2-0, wird verordnet:

Mit 30. April 1979 treten außer Kraft:

a)

alle vom Landeshauptmann oder von anderen Mitgliedern der NÖ Landesregierung für den Landeshauptmann in der Zeit zwischen dem 27. April 1945 und dem 31. Dezember 1971 im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung erlassenen Verordnungen, welche im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich kundgemacht wurden;

b)

alle vor dem 27. April 1945 vom Landeshauptmann oder von anderen Mitgliedern der NÖ Landesregierung für den Landeshauptmann im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung erlassenen Verordnungen sowie alle auf Grund verfassungsübergangsgesetzlicher Bestimmungen als Verordnungen des Landeshauptmannes von Niederösterreich in diesem Bereich geltenden Rechtsvorschriften, ohne Rücksicht auf die Form ihrer Kundmachung.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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