Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
In Kraft seit 01.07.1995 bis 31.12.9999
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