Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2005, in Kraft.
In Kraft seit 14.10.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 LFSG-VO 2005
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 LFSG-VO 2005 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 LFSG-VO 2005