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§ 249 LArbO (Burgenländische Landarbeitsordnung 1977), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 249 LArbO (weggefallen)
LArbO - Burgenländische Landarbeitsordnung 1977
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
§ 249 LArbO
seit 29.10.2022 weggefallen.
In Kraft seit 30.10.2022 bis 31.12.9999
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§ 241 LArbO (weggefallen)
§ 242 LArbO (weggefallen)
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