Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Art. 1 § 161 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 161 LAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 161 LAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 161 LAG