Art. 1 § 14b LAG (weggefallen)

LAG - Landarbeitsgesetz 1984

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Art. 1 § 14b LAG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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