Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. September 2006 über den Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (L-AM-V), LGBl. Nr. 49/2006, außer Kraft.
In Kraft seit 19.07.2011 bis 31.12.9999
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